Ihre KI-Daten liegen in Europa. Aber wer hat wirklich Zugriff darauf?
Europäisches Hosting ist wichtig. Doch wenn es um Datensouveränität geht, gibt es mehr zu bedenken als den Standort Ihrer Server.
Stellen Sie sich vor, Sie teilen eine vertrauliche Geschäftsstrategie mit einem KI-Assistenten. Diese könnte Kundendaten, Finanzzahlen, Quellcode oder Pläne enthalten, die Ihre Organisation noch nicht bekannt gegeben hat.
Innerhalb von Sekunden erhalten Sie eine hilfreiche Antwort. Aber haben Sie sich je gefragt, wohin diese Informationen gelangen oder wer darauf zugreifen könnte?
Viele KI-Anbieter betonen, dass ihre Kundendaten in Europa gehostet werden. Und so wichtig das zweifellos ist – es verrät nicht unbedingt, wer den Dienst kontrolliert, wo die Support-Teams sitzen, wer die Verschlüsselungsschlüssel verwaltet oder welche Gesetze gelten.
Wenn sensible Geschäftsinformationen im Spiel sind, ist der Standort der Server nur ein Teil des Gesamtbilds.
Europäisches Hosting bedeutet nicht immer europäische Kontrolle
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Datenresidenz und Datensouveränität.
Datenresidenz bezeichnet den physischen Speicherort der Daten. Datensouveränität geht weiter. Dabei geht es darum, welche Rechtsordnung gilt, wer das System verwalten und darauf zugreifen kann und ob eine Organisation die Möglichkeit hat, Anfragen zur Herausgabe von Daten abzulehnen oder anzufechten.
Eine KI-Plattform kann ihre Daten in Frankfurt oder Dublin speichern, während das Unternehmen, das sie betreibt, dennoch Gesetzen außerhalb Europas unterliegt. Auch Beschäftigte oder Subunternehmer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können Fernzugriff haben.
Das macht den Dienst nicht automatisch unsicher. Aber es bedeutet, dass ein europäischer Serverstandort nicht zwangsläufig europäische Kontrolle garantiert.
Für Organisationen, die mit sensiblen Informationen arbeiten, ist das ein wichtiger Unterschied, den man kennen sollte.
Was bedeutet der US-amerikanische CLOUD Act eigentlich?
Der US-amerikanische CLOUD Act kommt in Diskussionen über europäische Datensouveränität häufig zur Sprache. Leider ist er auch ein Thema, das gern zu stark vereinfacht wird.
Der CLOUD Act verschafft amerikanischen Behörden keinen uneingeschränkten Zugriff auf Daten, die auf europäischen Servern gespeichert sind. Rechtliche Verfahren müssen nach wie vor eingehalten werden.
Er bedeutet aber, dass Anbieter, die der US-Gerichtsbarkeit unterliegen, verpflichtet werden können, Informationen in ihrem Besitz, Gewahrsam oder unter ihrer Kontrolle zu sichern oder herauszugeben, selbst wenn diese Informationen außerhalb der Vereinigten Staaten gespeichert sind.
Heißt das, dass jede europäische Organisation, die einen amerikanischen KI-Anbieter nutzt, damit rechnen sollte, dass ihre Daten angefordert werden? Natürlich nicht.
Aber die rechtliche Möglichkeit besteht. Und wenn Sie mit Patientenakten, Finanzinformationen, vertraulichen Behördendaten oder geistigem Eigentum arbeiten, lohnt es sich, das zu bedenken.
Es geht nicht darum, außereuropäische KI-Dienste als grundsätzlich unsicher oder rechtswidrig darzustellen. Es geht darum, zu verstehen, unter welchen rechtlichen und technischen Bedingungen Ihre Informationen verarbeitet und möglicherweise abgerufen werden.
Ihre KI-Daten sind mehr als die Prompts, die Sie eingeben
Wenn es darum geht, Informationen mit KI-Tools zu teilen, denken wir meist an den Text, den wir eingeben, oder an die Dokumente, die wir hochladen.
Ein KI-Dienst kann jedoch weit mehr verarbeiten. Generierte Antworten, Kontoinformationen, Aktivitätsprotokolle, Backups, Embeddings und Daten, die über angebundene Anwendungen abgerufen werden – all das kann dazugehören.
Es lohnt sich auch, genau hinzusehen, wie Anbieter ihre Datenrichtlinien beschreiben.
Zum Beispiel: „Kein Training“ bedeutet nicht zwangsläufig „keine Aufbewahrung“.
Ein Anbieter kann versprechen, Ihre Informationen nicht zum Training seiner KI-Modelle zu verwenden, und dennoch bestimmte Daten für Sicherheitsüberwachung, Missbrauchserkennung, Kundensupport oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten aufbewahren.
Und diese Bedingungen können sich unterscheiden, je nachdem, ob Sie einen Chatbot für Endverbraucher, ein Unternehmensabonnement oder eine API verwenden.
Dasselbe gilt für die Verschlüsselung. Sie ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme – aber wer kontrolliert die Verschlüsselungsschlüssel? Und kann der Anbieter auf die ursprünglichen, unverschlüsselten Informationen zugreifen?
Das sind Details, die bei der Wahl einer KI-Plattform nicht immer sofort ersichtlich sind.
Dennoch können sie erheblich beeinflussen, wie viel Kontrolle Ihre Organisation tatsächlich über ihre Daten hat.
Sieben Fragen, die Sie Ihrem KI-Anbieter stellen sollten
Bevor sensible Informationen in ein KI-System gelangen, sollten Organisationen meiner Ansicht nach auf einige wesentliche Fragen klare Antworten haben.
Hier sind sieben Fragen, die ich Ihnen empfehlen würde:
- Wer erbringt den Dienst eigentlich?
Welche juristische Person betreibt die Plattform, und welche Rechtsordnung gilt? - Wo werden unsere Daten verarbeitet und gespeichert?
Das umfasst Prompts und Ausgaben, aber auch Protokolle, Backups und andere vom System erzeugte Informationen. - Wer kann auf unsere Informationen zugreifen?
Können Beschäftigte, Support-Teams oder Subunternehmer außerhalb des EWR auf Kundendaten zugreifen? - Werden unsere Daten für KI-Training oder zur Produktverbesserung genutzt?
Und gelten je nach Dienst oder Abonnement unterschiedliche Bedingungen? - Wie lange werden unsere Informationen aufbewahrt?
Was geschieht mit Aktivitätsprotokollen, Backups und Unterhaltungen, die wir gelöscht haben? - Wer verwaltet die Verschlüsselungsschlüssel?
Kann der Anbieter in unverschlüsselter Form auf unsere Informationen zugreifen? - Was passiert, wenn wir uns für einen Anbieterwechsel entscheiden?
Können wir unsere Informationen exportieren und eine Bestätigung erhalten, dass unsere Daten gelöscht wurden?
Nicht jede Organisation hat dieselben Anforderungen. Ein Unternehmen, das KI für allgemeine Produktivitätsaufgaben nutzt, hat andere Bedenken als eine Gesundheitseinrichtung, die sensible Patientendaten verarbeitet.
Doch diese Fragen bieten einen nützlichen Ausgangspunkt, um die Risiken zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Und wenn sich ein Anbieter schwertut, sie klar zu beantworten, würde ich dem auf den Grund gehen, bevor ich weitere Schritte unternehme.
Am Ende geht es um Kontrolle
Europäische KI-Anbieter spielen eine wichtige Rolle dabei, die digitale Unabhängigkeit Europas zu stärken. Doch die Wahl eines europäischen Anbieters räumt nicht automatisch alle Sicherheits- und Compliance-Bedenken aus.
Auch ein europäisches Unternehmen kann auf außereuropäische Subunternehmer zurückgreifen, unzureichende Sicherheitspraktiken haben oder Verträge anbieten, die wichtige Fragen offenlassen.
Auch Self-Hosting ist nicht automatisch die Lösung. Der Betrieb einer eigenen KI-Infrastruktur bringt Verantwortung mit sich – von der Verwaltung von Zugriffen und Sicherheitsupdates bis hin zur Überwachung der Systeme und der Reaktion auf Vorfälle.
Echte Datensouveränität erfordert mehr als eine europäische Adresse. Sie bedeutet, zu verstehen, wie Informationen durch ein System fließen, klare Vereinbarungen über Zugriff und Verantwortlichkeiten zu haben, Verschlüsselungsschlüssel sauber zu verwalten und zu wissen, dass Sie Ihre Daten bei Bedarf anderswohin verlagern können.
Bei Euraika sind wir überzeugt: Organisationen sollten von KI profitieren können, ohne die Kontrolle über ihre Informationen, Systeme oder Entscheidungen abzugeben. Deshalb stehen Transparenz, technologische Souveränität und menschliche Kontrolle im Zentrum unseres Umgangs mit KI.
Je tiefer KI in den geschäftlichen Alltag integriert wird, desto relevanter werden diese Überlegungen.
Wenn Sie also einen KI-Anbieter bewerten, bleiben Sie nicht bei der Frage stehen, wo die Daten gehostet werden. Fragen Sie, wer darauf zugreifen kann, unter welchen Bedingungen – und wer am Ende die Kontrolle behält.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.


